Elternmitwirkung
Elternmitarbeit
Die Eltern sind in der Brüder Grimm-Schule gerne gesehen. Genau wie die Schulkinder, Lehrer und Betreuer tragen Eltern durch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu einer glücklichen und fördernden Grundschulzeit der Kinder bei. In Lebensraum „Schule“ können Eltern grundsätzlich auf unterschiedlichen Ebenen mitarbeiten.
Elternabende
Zwei oder dreimal im Schuljahr finden die Elternabende in der Klasse sowie in der Offenen Ganztagsschule statt. Hierzu lädt die Klassenpflegschaft, die am ersten Elternabend im Schuljahr gewählt wird, bzw. die Leitung ein. Die Klassenlehrerin und die Fachlehrer bzw. die Betreuer der Kinder nehmen teil und berichten über den Stand der Arbeit in der Klasse oder Lerngruppe. Dies ist auch das Forum in dem Sie mit anderen Eltern über Ihre schulspezifischen Fragen und Sorgen sprechen können. Individuelle Rücksprachen zum Kind werden nach Rücksprache mit der Lehrerin in einem separaten Termin besprochen.
Situatives Mitarbeiten bei Klassen- oder Schulveranstaltungen
Wir freuen uns über Mütter und Väter, die in bestimmten Situationen durch Ihre Unterstützung helfen. Hierzu kann das Begleiten bei bestimmten Veranstaltungen und Ausflügen, das Vorbereiten und Durchführen von Klassen- und Schulveranstaltungen im Jahreskreis gehören. Auch der Einsatz als Lesemutter oder -vater zum geduldigen Zuhören bei den ersten Leseversuchen der Kinder und das Erstellen von besonderen Materialien für den Unterricht ist eine wunderbare Aktivität. Hierzu stimmen Sie sich jeweils mit der Klasselehrerin und der Pflegschaft ab. Weiterhin gibt’s immer wieder Arbeitsgruppen zu aktuellen Themen. Derzeit hat die schulische Steuergruppe ein Mitglied aus der Elternschaft, um die Schulentwicklungsjprozesse transparent zu machen und den elternlichen Blickwinkel noch besser mit einbeziehen zu können.
Gremien der Schule:
Klassenpflegschaft
Der erste Elternabend im Schuljahr findet innerhalb der ersten drei Schulwochen statt. Hier wird die Elternvertretung neu gewählt. Sie besteht aus dem oder der Klassenpflegschaftsvorsitzenden und dessen oder deren Stellvertreter(in). Die Aufgaben der Klassenpflegschaft betreffen die Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrern und Schülern hinsichtlich Informations- und Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule. Auch das Unterstützen und Gestalten von schulischen Veranstaltungen wie z.B. Klassen- und Schulfest und Tag der offenen Tür und wird über die Klassenpflegschaft initiiert.
Schulpflegschaft
Der/Die Klassenpflegschaftsvorsitzende ist Mitglied der Schulpflegschaft, die Vertretung nimmt beratend an den Sitzungen teil. In diesem Gremium wird über die Belange der Eltern auf Schulebene beraten. Die erste Sitzung im Schuljahr findet innerhalb der ersten fünf Wochen statt. Dort werden eine Vorsitzende oder ein Vorsitzender und ein Vertreter gewählt. Entscheidungen, die in der Schulkonferenz zu treffen sind, werden vorher in der Schulpflegschaft so wie auch in der Lehrerkonferenz besprochen und beraten.
Schulkonferenz
Diesem obersten Mitwirkungsgremium an unserer Schule gehören sechs gewählte Eltern- und sechs gewählte Lehrervertreter, zusätzlich die Schulleiterin ohne Stimmrecht, jedoch mit Votum bei Patt-Situationen, an. Die Schulkonferenz entscheidet über eine Vielzahl schulischer Angelegenheiten.
Wer noch ein wenig detaillierte Informationen haben möchte, kann sich im Internet unter www.bildungsportal.nrw.de kundig machen.